Download: Corona update 2020-08-20

Liebe Eltern,

nach einigen Tagen im operativen Schulbetrieb möchten wir die Regelung zum Mund-Nasen-Schutz in der ibms nochmal erläutern und anpassen:

Grundsätzlich gilt im gesamten Gebäude der ibms eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes. Dies betrifft ebenfalls die Ein- und Ausgangsbereiche auf dem Schulgelände.

Im Einvernehmen mit der Lehrerschaft der ibms haben wir uns im Schulbereich (Eingangsstufe und Grundstufe 2-4) für eine strengere Auslegung der Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums entschieden und erwarten ab sofort, dass alle Schüler und Lehrer jederzeit in der Klasse – also auch alleine am Arbeitsplatz  – die Maske tragen. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Fürsorgepflicht für unsere Schüler und Lehrer einerseits aber auch eine klare und für die Kinder verständliche Regelung, dass außer beim Essen und Trinken immer die Maske zu tragen ist. Wir sind uns bewusst, dass dies gerade für die jüngeren Kinder nicht immer leicht ist und es keinen Spaß macht, den ganzen Tag die Maske zu tragen, hier geht jedoch Sicherheit vor Bequemlichkeit.

Gleichzeitig heben wir die Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung auf dem Außengelände beim Sport und in den Pausen auf. Der permanente Luftaustausch im freien Gelände und die nur kurzen näheren Begegnungen der Kinder untereinander reduzieren das Risiko einer Infektion und erlauben den Kindern durchzuatmen und sich ungestört zu bewegen. Direkte körperliche Kontakte werden jedoch auf das sportartspezifisch notwendige Maß reduziert und die Kinder verbleiben auch weiterhin in ihren festen Lern- oder Trainingsgruppen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie darum, für eine ausreichende und saubere Anzahl von Masken für Ihre Kinder zu sorgen.

Zusätzlich möchten wir nochmal auf die Verpflichtung gemäß Infektionsschutzgesetz hinweisen, dass Sie eine sofortige Meldepflicht bei Erkrankung an Covid 19 haben und nach Rückkehr aus einem Risikogebiet die ibms nur betreten dürfen, wenn Sie einen Negativtest vorweisen können oder 14 Tage in Quarantäne verbracht haben.

Ihre ibms